Versicherung (Kollektiv)
Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.Grundprinzip der Versicherung
Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935, Seite 95) definiert Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen („The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual.”). Karl Hax definiert Versicherung als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit. Eine gesetzliche Definition besteht nicht. Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der großen Zahlen beschriebenen Gesetzmäßigkeit, nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab. Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je größer das Kollektiv ist. Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs, also dass das Kollektiv nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, mit steigender Kollektivgröße immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für ein solches Versagen, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.
Dieser Artikel basiert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.